Assistierter Suizid – eine Form der sogenannten Sterbehilfe

Autor

Hartmut Romberg

Kategorie

Standpunkt

Magazin

3 / 2021

Wenn ich hier etwas zur aktuellen Gesetzeslage des assistierten Selbstmords schreiben soll, dann tue ich das mit Zittern. Möge Gott jeden Leser bewahren, hier schuldig oder mitschuldig zu werden.

Worum geht es?

„In Deutschland darf niemand einem sterbewilligen Menschen eine Giftspritze verabreichen. Die Tötung auf Verlangen ist verboten. Der assistierte Suizid hingegen ist seit Februar 2020 möglich. Betroffene können also zum Beispiel einen Angehörigen, Bekannten oder eine Ärztin bitten, eine tödliche Substanz zu beschaffen. Das Gift muss der Sterbewillige selbst nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargestellt.“¹

Es ist für mich als Christ, der sich dem Wort Gottes verpflichtet weiß, maßgebend, was Gott zu diesem Thema sagt. Deswegen ist schon durch das Gebot „Du sollst nicht töten“ (2. Mose 20,13) eine Grenze gesetzt, die ich nicht überschreiten darf.

Die Entwicklung

Am 6.11.2015 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen (§ 217 StGB), das die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung verbietet. Damals waren sogenannte Sterbehilfevereine im Blickfeld. Andererseits ist in diesem Gesetz auch eine Straffreiheit für Angehörige oder dem Betroffenen nahestehende Personen erlaubt. Das allein ist für einen Christen erschreckend genug. Dazu muss gesagt werden, dass diese Thematik in Deutschland nach der Geschichte des Dritten Reiches mit seinen Euthanasieprogrammen eigentlich noch sehr zurückhaltend und mit großen Vorbehalten debattiert worden ist.

Dieses Gesetz wurde nun am 26.2.2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.² Die Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilten aufgrund des Grundgesetzes, dass ein Mensch die Freiheit hat, sich das Leben zu nehmen und dabei auf freiwillige Hilfe Dritter zurückgreifen darf. Dies sei als Ausdruck autonomer Selbstbestimmung des Betroffenen von Staat und Gesellschaft zu respektieren. In seinem Urteil geht das Gericht aber sogar so weit, dieses Recht nicht nur auf Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände zu beschränken. „Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz.“

Meine grundsätzliche Einschätzung

Die Präambel unseres deutschen Grundgesetzes beginnt mit den Worten: „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen …“. Nach den Schrecken des Dritten Reiches gab es bei den Vätern des GG wohl das Bewusstsein, dass der Mensch, sich selbst überlassen, zu schlimmsten Verirrungen fähig ist. Er benötigt deswegen – als Schutzfunktion – einen außer ihm liegenden Orientierungspunkt. In diesem Fall haben wir nun ein (weiteres) klares Beispiel, wie der Mensch als sein eigener Mittelpunkt (Gott) und in völliger Unabhängigkeit von Gott gerichtlich definiert wird.

Weitere Auswirkungen

Im Urteil wird auch beanstandet, dass das ärztliche Berufsrecht dem im Weg steht, weil es dort z. B. heißt: „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ (Musterberufsordnung). So wurde dann auch vonseiten des Gerichts eine passende Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und Apotheker sowie möglicherweise auch Anpassungen des Betäubungsmittelrechts eingefordert.

Das Deutsche Ärzteblatt teilte in der Folge am 5.5.2021 mit: Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen. Der 124. Deutsche Ärztetag beschloss heute, die Regelung zur Hilfe zur Selbsttötung in Paragraf 16 der (Muster-) Berufsordnung (MBO-Ä) zu streichen (Satz 3).³ Der Arzt als Helfer zum Töten! Ist das nicht erschreckend? Immerhin: Es bleibt festzuhalten, dass niemand (auch kein Arzt) verpflichtet werden kann, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Die aktuelle Situation (Stand 09.2021)

Der Bundesgesundheitsminister muss nun zusammen mit dem Bundestag eine neue Regelung für die Beihilfe zum Suizid gesetzlich definieren. So hat sich der Deutsche Bundestag am 21.4.2021 mit der Thematik befasst.⁴ Es wird darum gehen, wie man diese Form der Lebensbeendigung einschränken und Betroffene so gut wie möglich schützen kann. Mich erinnert die Situation an die Abtreibungsproblematik und die hier vorgeschriebene Beratungspraxis.

Es gilt deswegen zurzeit noch: Es gibt derzeit keine gesetzlichen Regelungen für den assistierten Suizid, aber es gibt ihn.

Schlussfolgerungen

Es fällt auf: Nachdem die Abtreibung vorgeburtlichen Lebens mit dem § 218 in den 70erund 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts gesetzlich geregelt wurde, soll nun, etwa 40 bis 50 Jahre später, eine durch den Menschen selbstbestimmte Beendigung des Lebens in Form einer Suizidbeihilfe gesetzlich definiert werden. Noch geht es um ein selbstbestimmtes Ende. Aber die Frage muss erlaubt sein: Müssen wir nicht eines Tages (und wie bald?) damit rechnen, dass sich Menschen das Recht anmaßen, über das Leben anderer Menschen zu entscheiden?

Der niederländische Ethiker Jean-Pierre Wils, ein prinzipieller Befürworter, sieht bei der Suizidbeihilfe durch das liberale Bundesverfassungsgerichtsurteil einen Dammbruch. Er zeigte in einem Interview die Entwicklung der Thematik. Am Anfang (in NL und B) ging man davon aus, dass Menschen den Tod in Aussicht und nur noch wenige Monate zu leben haben. Die nächste Stufe war, dass es um die Unerträglichkeit des Leidens ging. Medizinische Kriterien waren nicht mehr erforderlich. Die Dinge verschoben sich weiter: Psychiatrische Patienten kamen hinzu: Menschen mit Demenz. Und nun könnte die vorerst letzte Stufe erreicht sein: Dass Menschen den assistierten Suizid wählen können, wenn sie nichts mehr vom Leben erwarten. Aus dem Gefühl heraus, dass sie nichts mehr bewegen können.⁵

Seelsorgerliche Perspektiven

Menschliches Denken kann angefochten werden durch die Sorge, anderen zur Last zu fallen. Gottes Perspektive ist: Nehmt euch der Schwachen an (1. Thess. 5,14b). Schwachheit, Krankheit, Hilfsbedürftigkeit und Sterben sind ein Teil des Lebens. Wo nur Gesundheit, Leitungsfähigkeit und vielleicht auch noch ökonomische Faktoren im Mittelpunkt stehen, da wird die Welt eiskalt und verliert jede Menschlichkeit, Liebe und Wärme.

Es gilt: Jeder Mensch ist von Gott gewollt und geliebt, unabhängig von seinem Alter, seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit (Joh. 3,16; Ps. 139,13; Jes. 46,4). Wo der Mensch sich für autonom hält, ist er in Wirklichkeit nur dem Fürsten dieser Welt, Satan, ausgeliefert, den die Bibel als den „Mörder von Anfang an“ kennzeichnet (Joh. 8,44). Hier nimmt unsere Gesellschaft eine ganz verheerende Entwicklung.

In lebensbedrohlichen Situationen dürfen wir uns erinnern: „Ich aber, ich habe auf dich vertraut, Herr; ich sagte: Du bist mein Gott! Meine Zeit steht in deinen Händen …“ (Ps. 31,15–16a) Das gilt uns ganz persönlich.

Es stimmt wohl: Das Sterben kann ein schwerer Weg sein. Diese Tatsache sollte nicht verkleinert oder verharmlost werden. Es gibt Situationen, wo wir vor himmelschreiendem Elend stehen. Aber es gibt auch für schwere Wege wunderbare Verheißungen Gottes: „Auch wenn ich schon wandere im Tal des Todesschattens, fürchte ich kein Unheil, denn du bist bei mir; dein Stecken und dein Stab, sie trösten mich“ (Ps. 23,4; s. a. 1. Kor. 10,13).

Machen wir uns bewusst: Gott benutzt Leiden, um an uns zu arbeiten und sich zu verherrlichen (Beispiele: Joseph, Hiob, Jesus). Ein „Ja, Vater, du darfst das!“ macht es leichter. Der Apostel Paulus kann sich sogar der Bedrängnisse rühmen, weil sie viel Gutes bewirken (Röm. 5,3ff). Jakobus schreibt: „Leidet jemand unter euch? Er bete.“ (Jak. 5,3a) Und denken wir nur an die Psalmen!

Für uns als Gemeinden und Seelsorger besteht die Herausforderung darin, uns mit jeder, mit Gottes Wort zu vereinbarender Hilfe zum Sterben zu befassen. Stichworte dazu:

  • Passive Sterbehilfe (das Auslassen oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auf Wunsch des Patienten, wie beispielsweise künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung).
  • Palliativmedizinische Unterstützung: Dabei geht es um die Kontrolle von Symptomen, die Linderung von Schmerzen und Übelkeit, und um Hilfe bei der Bewältigung von Ängsten.

Deswegen ist es wichtig, das Thema Patientenverfügung persönlich anzugehen, wenn noch nicht geschehen.

Auch die Selbstmordthematik muss seelsorgerlich und biblisch ernst genommen und bearbeitet werden. Unser menschliches Leben ist nicht in unser Verfügen gestellt, sondern liegt in Gottes Hand.

Es gilt, die Hoffnung bis zum Ende standhaft festzuhalten (Hebr. 3,6).

Unser Ziel ist – bei Jesus zu sein, für immer! Doch gilt auch das Wort Bonhoeffers: „Nicht ruhige Überfahrt, nur sichere Ankunft ist uns verheißen!“

¹ https://www.swr.de/swr2/wissen/sterbehilfe-in-deutschland- die-schwierige-neuregelung-swr2-wissen-2021-03-25-100.html
² https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html
³ https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123539/Aerztetag- streicht-berufsrechtliches-Verbot-der-aerztlichen-Suizidbeihilfe
⁴ https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16- de–834808
⁵ https://www.pro-medienmagazin.de/bei-der-sterbehilfe-sind- die-daemme-gebrochen/

Autor

Hartmut Romberg